Logo Verein der Freunde Krankenhaus Lilienfeld

Statuten

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen ”VEREIN DER FREUNDE DES KRANKENHAUSES LILIENFELD".

(2) Er hat seinen Sitz in LILIENFELD und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz ÖSTERREICH.

(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

§ 2: Zweck

· Der Verein ist gemeinnützig und legt Wert darauf überparteilich, überkonfessionell und unabhängig zu sein.

· Der Verein versteht sich als unverzichtbares Bindeglied zwischen der Bevölkerung, den Patienten, den niedergelassenen Ärzten der Region und dem Landesklinikum Lilienfeld.

· Der Verein gewährt finanzielle Unterstützung zur Förderung von Projekten, die den Patienten und Mitarbeitern des Landesklinikums Lilienfeld zu Gute kommen.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

(2) Als ideelle Mittel dienen

a) Informationsaustausch

b) Versammlungen

(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch

a) Mitgliedsbeitrag wird pro Jahr und Mitglied eingehoben

b) Vereinseigene Unternehmungen

c) Spenden

d) Sammlungen

e) sonstige Zuwendungen

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

Die Mitglieder des Vereines gliedern sich wie folgt:

(1) Ordentliche Mitglieder sind solche, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen und ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag entrichten.

VEREIN DER FREUNDE KRANKENHAUS LILIENFELD | WERKSTRASSE 1, 3182 MARKTL
WWW.FREUNDE-KHLILIENFELD.AT | INFO@FREUNDE-KHLILIENFELD.AT